Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweis geben
Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Die Reha-Steglitz gGmbH. nimmt mögliche Regel- oder Rechtsverstöße sehr ernst und bearbeitet jede Meldung in einem Beratungsteam bestehend aus dem Betriebsrat und der Geschäftsführung.

Auf unseren Hinweisgebersystem kann sich jeder Mitarbeitende und jede externe Person, auch Kundinnen, die mit uns als Organisation in beruflichen Tätigkeiten in Beziehung steht oder die im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß auf sichere und vertrauliche Weise an unsere interne Meldestelle richten.

Hier kommen sie zu unserem Meldesystem

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder auch von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier .

 

Transparente Zivilgesellschaft

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