Pflegeeinrichtungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes SGB XI werden einmal jährlich Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unterzogen. Die Prüfbesuche sind "grundsätzlich unangemeldet durchzuführen". Die Organisation der Prüfung und die Bereitstellung einer Prüfbegleitung sind äußerst zeitaufwendig und stellen für Pflegeeinrichtungen eine unzumutbare Herausforderung dar und belasten sowohl Mitarbeiter als auch Patienten.
- Unangemeldete Qualitätsprüfungen binden Personal und gehen zu Lasten der organisatorischen und pflegerischen Abläufe.
- Unangemeldete Prüfbesuche werden von den Leitungskräften und von den Pflegenden als Misstrauen und als Unterstellung grundsätzlicher Schlechtleistung verstanden.
- Unangemeldete Qualitätsprüfungen verunsichern Patienten, insbesondere Patienten in der ambulanten Pflege und schränken deren Entscheidungsmöglichkeit unzulässig ein.
Und:
- Unangemeldete Qualitätsprüfungen liefern keine wesentlich anderen Ergebnisse als angemeldete!
Wir fordern deshalb, dass Qualitätsprüfungen zukünftig nicht mehr unangemeldet durchgeführt werden, sondern mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf angemeldet werden.




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