Psychiatrische HKP ist eine besondere Leistung für psychisch erkrankte Menschen, die als Behandlungspflege bei medizinischer Notwendigkeit als Krankenhausvermeidungspflege §37 Abs. 1 SGB V oder zur Sicherung des Ziels ärztlicher Behandlung § 37 Abs 2 SGB V verordnet werden kann.
Die Richtlinien über die Verordnung von Häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 1, Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V regeln verbindlich die Verordnungsfähigkeit von "Häuslicher psychiatrischer Krankenpflege".
Verordnungsvoraussetzungen sind:
- Vorliegen einer der in den Richtlinien definierten Diagnosen in Verbindung mit
- krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen, die zu einer so starken Beeinträchtigung führen, das der Patient das Leben im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann.
- Ausreichende Behandlungsfähigkeit
- 14 Einheiten in der Woche mit abnehmender Frequenz
- bis zu vier Monaten
- Erarbeitung von Pflegeakzeptanz (Beziehungsaufbau)
- Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen
- Entwicklung kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen
Verordnungsberechtigt sind Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie. Eine Verordnung durch den Hausarzt ist möglich, erfordert aber vorherige Diagnosesicherung durch einen Facharzt.
Reha-Steglitz gGmbH ist Partner der Psychiatrie Initiative Berlin-Brandenburg PIBB, die mit verschiedenen Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung abgeschlossen hat. Im Rahmen der Integrierten Versorgung leistet die Reha-Steglitz gGmbH ambulante psychiatrische Pflege und Soziotherapie.




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