| UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen |
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Die Behindertenrechtskonvention - BRK Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Mit der Behindertenrechtskonvention wird Behinderung nicht länger primär unter medizinischen oder sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern Behinderung ist als Menschenrechtsthema anerkannt worden. Behinderte Menschen gelten somit als TrägerInnen unveräußerlicher Menschenrechte. Textauszug von der Seite www.behindertenbeauftragte.deUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt Hier erhalten Sie eine gut verständliche Informationsbroschüren zur UN-Konvention Herausgeber Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen |
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