Startstatisch5 Antworten zur Soziotherapie

Herzlich Willkommen

Die Reha-Steglitz gemeinnützige GmbH betreut, berät und pflegt Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen in Krisen oder mit Lebensproblemen und pflegebedürftige Menschen.

Die Angebote unserer Einrichtungen und Dienste stehen für

  • den Erhalt oder die Rückgewinnung eines eigenständigen Lebens,
  • die Förderung und Erweiterung der sozialen Fähigkeiten,
  • die Stärkung der Handlungskompetenzen,
  • eine sinnvolle Beschäftigung.

5 Antworten zur Soziotherapie

Diese Verordnungsvoraussetzungen gibt es!

Einer dieser Diagnosen muss vorliegen:

    • Schizophrenie F20.0 bis F20.6
    • Schizotype Störung F21
    • Anhaltende wahnhafte Störung F22
    • Induzierte wahnhafte Störung F24
    • Schizoaffektive Störung F25
    • Gegenwärtig schwer depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer bipolar affektiven Störung F31.5
    • schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen F32.3
    • Gegenwärtig schwer depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer rezidivierenden Störung F33.3
    Krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen müssen gegeben sein:
      • Störungen des Antriebs, der Ausdauer und Belastbarkeit,
      • Störungen von Konzentration und Merkfähigkeit und
      • Störungen bei Krankheitseinsicht und -bewältigung
      • Störungen der Kontaktfähigkeit und der Konfliktlösungsmöglichkeit
      So viel Soziotherapie wird verordnet!
        • Es könne maximal 120 Stunden in 3 Jahren je Behandlungsfall verordnet werden, 5 Probestunden zur Abklärung der Therapiefähigkeit sind vorweg möglich. 3 Std. kann ein nicht verordnungsberechtigter Arzt verordnen, damit der Patient einen berechtigten Arzt aufsucht.

        Das ist Inhalt von Soziotherapie:
          • Unterstützung bei der Inanspruchnahme ärztlicher oder ärztlich verordneter Maßnahmen
          • Betreuungsplanung (Therapieziele, Maßnahmen und Zeitplan) mit Patient und Arzt erarbeiten
          • Förderung der handlungsrelevanten Willensbildung
          • Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung
          • Hilfe in Krisensituationen
          • Soziotherapie unterstützt im häuslichen Umfeld und im Lebensumfeld
          • Kooperation mit allen versorgungsrelevanten Stellen (Klinik, Arzt, Amt Einrichtungen usw.)
          • Fortlaufende Dokumentation

          Diese Ärzte sind verordnungsberechtigt:
            • Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie u.a., die die Zulassung zur Verordnung haben. Eine Verordnung durch den Hausarzt ist möglich, erfordert aber die vorherige Diagnosesicherung durch einen Facharzt.

            Ihre Soziotherapeuten sind:
              • Dipl. Sozialarbeiterinnen mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung psychisch kranker Menschen und mit umfangreichen Fort- und Weiterbildungen.
 
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